Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-173-2021

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb einer Woche.

  • A)Am ersten Werktag nach Kenntnisnahme
  • B)Innerhalb einer Woche
  • C)Innerhalb eines Monats
  • D)Bis zu Beginn der Ernte

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätest… | Jägerprüfung Baden-Württemberg – GrünesAbi | GrünesAbi