Kurze Antwort
Bei Befall mit Magen- und Darmwürmern ist das Wildbret genusstauglich, wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Ein leichter Wurmbefall allein macht das Wildbret nicht genussuntauglich. Bei Abmagerung oder Durchfall ist das Stück einer amtlichen Untersuchung zuzuführen oder zu verwerfen.
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