Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist: 1. Ja. Begründung: Lungenwurmbefall beim Rehwild gilt allein nicht als bedenkliches Merkmal. Sind sonst keine Organveränderungen feststellbar und das Stück führt Normalgewicht, ist das Wildbret für den Eigenverbrauch genusstauglich. Trichinenpflicht besteht beim Rehwild nicht.
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