Kurze Antwort
Der Befall mit Großen und Kleinen Lungenwürmern ist nicht anzeigepflichtig.
Bei Lungenwurmbefall ist die Lunge zu verwerfen; das übrige Wildbret kann verwertbar sein. Liegen bedenkliche Merkmale wie Abmagerung vor, ist eine amtliche Untersuchung erforderlich oder das Stück zu verwerfen.
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