Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-121-2021

Ist der Befall mit Leberegeln anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Ein Befall mit Leberegeln ist nicht anzeigepflichtig.

  • A)Ja, immer.
  • B)Nein.
  • C)Nur bei starkem Befall.
Erklärung

Die befallene Leber ist nicht zum Genuss geeignet und darf nicht verzehrt werden.

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