Kurze Antwort
Der Befall mit Magen- und Darmwürmern ist nicht anzeigepflichtig.
Ein leichter Befall bei einem nicht abgekommenen Stück macht das Wildbret nicht genussuntauglich. Abmagerung oder Durchfall sind jedoch bedenkliche Merkmale; das Stück ist amtlich untersuchen zu lassen oder zu verwerfen.
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