Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-190-2021

Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem JWMG?

Kurze Antwort

Nein, da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, liegt kein ersatzpflichtiger Wildschaden vor.

  • A)Nur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens.
  • B)Bei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
  • C)Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.
  • D)Ja, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter, falls dieser den Ersatz des Wildschadens im gesetzlichen Umfang übernommen hat, ersetzt werden.
Erklärung

Wildschadensersatz greift nur bei Schäden am Grundstück selbst oder an dessen Erzeugnissen (bzw. getrennten, noch nicht eingeernteten Erzeugnissen). Bewegliche, nur vorübergehend aufgestellte Sachen wie Bienenkörbe fallen nicht darunter. Regulations may vary depending on the federal state.

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