Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-190-2021

Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem JWMG?

Kurze Antwort

Richtig ist: Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.

  • A)Nur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens.
  • B)Bei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
  • C)Da die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.
  • D)Ja, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter, falls dieser den Ersatz des Wildschadens im gesetzlichen Umfang übernommen hat, ersetzt werden.

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