Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.
Richtig ist: Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte. Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. Eine Kartoffelmiete gilt als eingeerntet (dauerhafter Lagerort), daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch.
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