Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-179-2021

Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.

  • A)Ja, denn es handelt sich um einen Wildschaden nach dem JWMG.
  • B)Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte.
  • C)Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
  • D)Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.
Erklärung

Richtig ist: Nein, denn es handelt sich um eingelagerte Feldfrüchte. Nach § 31 BJagdG sind nur Schäden an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen ersatzpflichtig. Eine Kartoffelmiete gilt als eingeerntet (dauerhafter Lagerort), daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch.

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