Kurze Antwort
Ein Rehbock mit Rachenbremsenlarven ist genusstauglich, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.
Rachenbremsenbefall allein beeinträchtigt die Genusstauglichkeit des Wildbrets nicht. Werden jedoch weitere bedenkliche Merkmale festgestellt, ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.
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