Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-43-2021

Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger berechtigt

Kurze Antwort

Richtig ist: eine beliebige Anzahl von Langwaffen zu erwerben.

  • A)eine beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben.
  • B)eine beliebige Anzahl von Langwaffen zu erwerben.
  • C)vollautomatische Waffen zu erwerben.
  • D)verbotene Gegenstände zu erwerben.

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