Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-91-2021

Mit Schrot darf ich erlegen

Kurze Antwort

Erlaubt sind der Schrotschuss auf Federwild, auf Füchse und Marder sowie als Fangschuss auf Schalenwild; auf erwachsenes Schwarzwild ist Schrot für den Erlegungsschuss verboten.

  • A)Federwild
  • B)Erwachsenes Schwarzwild auf kurze Distanz
  • C)Schalenwild beim Fangschuss
  • D)Füchse und Marder
Erklärung

Schrot ist für Schalenwild grundsätzlich unzulässig, außer als Fangschuss in Ausnahmesituationen. Federwild sowie Raubwild wie Fuchs und Marder dürfen mit Schrot bejagt werden; auf Schwarzwild ist Schrot (Erlegungsschuss) sachlich verboten.

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