Kurze Antwort
Erlaubt sind der Schrotschuss auf Federwild, auf Füchse und Marder sowie als Fangschuss auf Schalenwild; auf erwachsenes Schwarzwild ist Schrot für den Erlegungsschuss verboten.
Schrot ist für Schalenwild grundsätzlich unzulässig, außer als Fangschuss in Ausnahmesituationen. Federwild sowie Raubwild wie Fuchs und Marder dürfen mit Schrot bejagt werden; auf Schwarzwild ist Schrot (Erlegungsschuss) sachlich verboten.
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