Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-242-2021

Nach dem LWaldG ist es verboten, Jagdeinrichtungen zu betreten. Eines Tages entdecken Sie spielende Jugendliche auf einer Kanzel, die direkt neben einem Feldweg steht. Wie können Sie sich verhalten?

Kurze Antwort

Weidgerecht ist, die Jugendlichen freundlich auf das Verbot und die Gefahren des Betretens von Jagdeinrichtungen hinzuweisen und bei Interesse eine begleitete Teilnahme an einem Ansitz anzubieten.

  • A)Ich erstatte unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
  • B)Ich belehre die Jugendlichen lautstark über die Rechtslage und drohe mit der Forstpolizei.
  • C)Ich weise die Jugendlichen darauf hin, dass es verboten ist, jagdliche Einrichtungen zu betreten, weil damit auch Gefahren verbunden sein können.
  • D)Ich biete bei Interesse an, mich gelegentlich bei einem Ansitz zu begleiten.
Erklärung

Pädagogisches, deeskalierendes Ansprechen erhöht die Akzeptanz der Jagd und verhindert Risiken. Eine Anzeige oder lautes Drohen ist unverhältnismäßig; Begleitung unter Aufsicht schafft Verständnis und Sicherheit. Regulations may vary depending on the federal state.

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