Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-1-2021

Nach dem Waffengesetz sind wesentliche Waffenteile

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Trommel eines Revolvers und Das Griffstück einer Pistole mit Auslösemechanismus.

  • A)Das Magazin
  • B)Die Trommel eines Revolvers
  • C)Das Griffstück einer Pistole mit Auslösemechanismus
  • D)Der Schlagbolzen
  • E)Alle mit der Schusswaffe fest verbundenen Teile
Erklärung

Richtig sind Trommel (Revolver) und Griffstück einer Pistole mit Auslösemechanismus, weil sie zu den wesentlichen Teilen nach WaffG zählen: Wesentlich sind u. a. Lauf/Patronenlager, Verschluss sowie bei Kurzwaffen das Griffstück; beim Revolver ist die Trommel das Patronenlager. Magazin, Schlagbolzen oder „alle fest verbundenen Teile“ sind keine wesentlichen Teile im Sinne des Gesetzes.

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