Kurze Antwort
Richtig sind: Die Trommel eines Revolvers und Das Griffstück einer Pistole mit Auslösemechanismus.
Richtig sind Trommel (Revolver) und Griffstück einer Pistole mit Auslösemechanismus, weil sie zu den wesentlichen Teilen nach WaffG zählen: Wesentlich sind u. a. Lauf/Patronenlager, Verschluss sowie bei Kurzwaffen das Griffstück; beim Revolver ist die Trommel das Patronenlager. Magazin, Schlagbolzen oder „alle fest verbundenen Teile“ sind keine wesentlichen Teile im Sinne des Gesetzes.
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