Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-210-2021

Nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wie hat sich jeder Waldbesucher zu verhalten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden., Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird. und Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

  • A)Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden.
  • B)Das Verhalten im Wald ist jedem einzelnen überlassen. Es gibt keine speziellen Vorschriften.
  • C)Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird.
  • D)Das Recht auf Erholung um Wald ist ein absolutes Recht. Die anderen haben sich meinen Interessen anzupassen.
  • E)Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

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