Kurze Antwort
Richtig sind: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden., Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird. und Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
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