Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-195-2021

Nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

  • A)Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist.
  • B)Eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird.
  • C)Feucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden.
  • D)Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.
Erklärung

Richtig ist nur Option 4: Nach VSG 4.4 § 2 (4) sind Flintenlaufgeschosspatronen so mitzuführen, dass eine Verwechslung mit Schrot ausgeschlossen ist (z. B. getrennte Taschen). Die anderen Optionen beschreiben unzulässige, nicht bestimmungsgemäße Waffenverwendungen bzw. falschen Umgang mit Munition.

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