Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-44-2021

Nach einer Trunkenheitsfahrt im Anschluss an ein Schüsseltreiben wurden Sie rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Mit welcher waffenrechtlichen Folge müssen Sie als Jäger rechnen?

Kurze Antwort

Es ist mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte zu rechnen.

  • A)Mit keiner, weil die Straftat nichts mit meiner Zuverlässigkeit in Bezug auf meine Waffenhandhabung zu tun hat.
  • B)Mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte.
  • C)Mit einer zehnjährigen waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit.
  • D)Mit dem Verlust der Jagdpacht.
Erklärung

Eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen führt in der Regel zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (§ 5 WaffG). Unzuverlässige Personen verlieren ihre Erlaubnisse; die Waffenbesitzkarte wird entzogen, was regelmäßig auch den Jagdschein nach sich zieht.

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