Kurze Antwort
Es ist mit dem Verlust der Waffenbesitzkarte zu rechnen.
Eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen führt in der Regel zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (§ 5 WaffG). Unzuverlässige Personen verlieren ihre Erlaubnisse; die Waffenbesitzkarte wird entzogen, was regelmäßig auch den Jagdschein nach sich zieht.
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