Kurze Antwort
Richtig ist: Sie erklären ihm die Notwendigkeit der Jagdausübung und der jagdlichen Einrichtung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.
Richtig ist die sachliche Aufklärung und höfliche Bitte, den Kirrplatz zu meiden. Pilzesammeln fällt unter das Betretungsrecht der freien Natur; „Sheriff-Allüren“ (Platzverweis, Festnahme oder Anzeige) sind weder weidgerecht noch rechtlich geboten. Information vor Konfrontation – respektvoller Dialog ist zielführend und dient auch der öffentlichen Wahrnehmung der Jägerschaft.
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