Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-244-2021

Sie beobachten einen Pilzsammler in einer Dickung neben Ihrer Schwarzwildkirrung. Wie verhalten Sie sich richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie erklären ihm die Notwendigkeit der Jagdausübung und der jagdlichen Einrichtung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.

  • A)Sie fordern ihn auf, den Wald unverzüglich zu verlassen.
  • B)Sie erklären ihm die Notwendigkeit der Jagdausübung und der jagdlichen Einrichtung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.
  • C)Als Jagdausübungsberechtigter nehmen Sie ihn vorläufig fest.
  • D)Sie zeigen ihn bei der unteren Jagdbehörde an.
Erklärung

Richtig ist die sachliche Aufklärung und höfliche Bitte, den Kirrplatz zu meiden. Pilzesammeln fällt unter das Betretungsrecht der freien Natur; „Sheriff-Allüren“ (Platzverweis, Festnahme oder Anzeige) sind weder weidgerecht noch rechtlich geboten. Information vor Konfrontation – respektvoller Dialog ist zielführend und dient auch der öffentlichen Wahrnehmung der Jägerschaft.

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