Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-57-2021

Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 und einen Revolver im Kaliber .22 LfB. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magn. erwerben. Was ist dazu wahlweise erforderlich?

Kurze Antwort

Entweder verkaufen/überlassen Sie vorab eine der vorhandenen Kurzwaffen oder Sie beantragen ein besonderes Bedürfnis für den zusätzlichen Revolver als fangschusstaugliche Waffe.

  • A)Ein Jahresjagdschein für drei aufeinander folgende Jahre.
  • B)Der Vorabverkauf oder die Abgabe einer der vorhandenen Waffen an einen Berechtigten.
  • C)Der Antrag auf Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb des Revolvers als fangschusstaugliche Waffe.
  • D)Die Genehmigung der Unteren Jagdbehörde.
Erklärung

Jäger dürfen regulär zwei Kurzwaffen besitzen. Ein dritter Revolver erfordert entweder das Freimachen eines Platzes durch Abgabe einer Waffe oder die behördliche Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb.

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