Kurze Antwort
Entweder verkaufen/überlassen Sie vorab eine der vorhandenen Kurzwaffen oder Sie beantragen ein besonderes Bedürfnis für den zusätzlichen Revolver als fangschusstaugliche Waffe.
Jäger dürfen regulär zwei Kurzwaffen besitzen. Ein dritter Revolver erfordert entweder das Freimachen eines Platzes durch Abgabe einer Waffe oder die behördliche Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb.
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