Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-26-2021

Sie besitzen lediglich einen Drilling. Was gilt hinsichtlich der Aufbewahrung?

Kurze Antwort

Ein Drilling ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, aufzubewahren.

  • A)Da Sie nur eine Waffe besitzen genügt es, diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.
  • B)Die Aufbewahrung in einem stabilen Holzschrank ist ausreichend, wenn Sie die Waffe vor dem 5.7.2017 erworben haben.
  • C)Die Waffe ist mindestens in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
  • D)Die Waffe darf nur in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 1 aufbewahrt werden.
Erklärung

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in einem zertifizierten Behältnis mind. Widerstandsgrad 0 gelagert werden. Stahlblech- oder Holzschränke genügen nicht; Widerstandsgrad 1 ist nicht zwingend erforderlich. Munition darf darin gemeinsam aufbewahrt werden.

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