Kurze Antwort
Ein Drilling ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, aufzubewahren.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in einem zertifizierten Behältnis mind. Widerstandsgrad 0 gelagert werden. Stahlblech- oder Holzschränke genügen nicht; Widerstandsgrad 1 ist nicht zwingend erforderlich. Munition darf darin gemeinsam aufbewahrt werden.
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