Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-180-2021

Sie erlegen bei einem Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer mit vereitertem Gebrechschuss. Was ist zur Verwendbarkeit des Wildbrets zu sagen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.

  • A)Wenn der Geruch und die Konsistenz des Wildbrets unauffällig sind, kann das Wildbret als Lebensmittel verwendet werden.
  • B)Das Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.
  • C)Das Wildbret kann im Familienkreis verzehrt werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten