Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-23-2021

Sie finden im Winter einen verhungerten Waldkauz. Dürfen Sie ihn sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, da der Waldkauz laut Naturschutzgesetz besonders geschützt ist und daher Besitzverbot gilt.

  • A)Ja, aber nur wenn er im eigenen Revier gefunden wurde.
  • B)Ja, aber nur wenn ich ihn anschl. für eigene Zwecke präparieren lasse.
  • C)Nein, da der Waldkauz laut Naturschutzgesetz besonders geschützt ist und daher Besitzverbot gilt.
  • D)Ja, da der Waldkauz dem Jagdrecht unterliegt und ich ihn mir als Jagdscheininhaber daher aneignen darf.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten