Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-23-2021

Sie finden im Winter einen verhungerten Waldkauz. Dürfen Sie ihn sich aneignen?

Kurze Antwort

Nein, die Aneignung ist verboten, weil der Waldkauz besonders geschützt ist und ein Besitzverbot gilt.

  • A)Ja, aber nur wenn er im eigenen Revier gefunden wurde.
  • B)Ja, aber nur wenn ich ihn anschl. für eigene Zwecke präparieren lasse.
  • C)Nein, da der Waldkauz laut Naturschutzgesetz besonders geschützt ist und daher Besitzverbot gilt.
  • D)Ja, da der Waldkauz dem Jagdrecht unterliegt und ich ihn mir als Jagdscheininhaber daher aneignen darf.
Erklärung

Der Waldkauz unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht. Damit besteht ein Aneignungs- und Besitzverbot, das auch für tot aufgefundene Exemplare und deren Teile gilt.

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