Kurze Antwort
Nein, die Aneignung ist verboten, weil der Waldkauz besonders geschützt ist und ein Besitzverbot gilt.
Der Waldkauz unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht. Damit besteht ein Aneignungs- und Besitzverbot, das auch für tot aufgefundene Exemplare und deren Teile gilt.
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