Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-61-2021

Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Schusswaffe muss ungeladen sein. und Die Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.

  • A)Die Schusswaffe muss ungeladen sein.
  • B)Sie dürfen Ihre unterladene Waffe mit sich führen.
  • C)Die Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.

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