Kurze Antwort
Auf dem Jägernotweg muss die Schusswaffe ungeladen sein und im Überzug, mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden; eine unterladene Waffe darf nicht geführt werden.
Auf Wegen ohne tatsächliche Jagdausübung gilt Transport, nicht Führen. Transport verlangt stets nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit, was durch Überzug mit Schloss oder Zerlegen sichergestellt wird; ein eingeführtes Magazin (unterladen) ist unzulässig.
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