Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-54-2021

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.

  • A)Nichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.
  • B)Nur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.

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