Kurze Antwort
Sie müssen der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen schriftlich die Veräußerung anzeigen und die zugehörige Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die veräußerte Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen zu lassen. Die Meldepflicht des Erwerbers besteht unabhängig davon.
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