Kurze Antwort
Bei ausgeprägtem Geschlechtsgeruch ist der Keiler als genussuntauglich einzustufen und darf nicht verkauft werden.
Ein intensiver Geschlechtsgeruch bei Keilern gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Wildbret ist für den Verzehr ungeeignet und muss verworfen werden; eine Vermarktung ist unzulässig.
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