Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-250-2021

Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?

Kurze Antwort

Bei ausgeprägtem Geschlechtsgeruch ist der Keiler als genussuntauglich einzustufen und darf nicht verkauft werden.

  • A)Ich muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
  • B)Das Fleisch muss gut durchgebraten werden.
  • C)Das Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
  • D)Ausgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.
Erklärung

Ein intensiver Geschlechtsgeruch bei Keilern gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Wildbret ist für den Verzehr ungeeignet und muss verworfen werden; eine Vermarktung ist unzulässig.

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