Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-150-2021

Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 02. Februar haben Sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen Sie den Bock erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Nein, die Jagdzeit auf Rehböcke endet am 31. Januar.
  • B)Ja.
  • C)Nein, wenn der Abschussplan mittlerweile erfüllt ist.
  • D)Nur dann, wenn er schon abgeworfen hat.
  • E)Nur dann, wenn er noch nicht abgeworfen hat.

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