Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-181-2021

Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Nein, nach Entfernung des Laufes
  • D)Nein, wenn die Wunde nicht vereitert ist

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