Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-19-2021

Sie sind von einem befreundeten Jäger zu einer Treibjagd in ein anderes EU-Land eingeladen. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Für die Mitnahme von Jagdwaffen in ein anderes EU-Land benötigen Sie einen zuvor in Deutschland beantragten Europäischen Feuerwaffenpass.

  • A)Nur Pass oder Personalausweis, Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind notwendig.
  • B)Sie müssen in Deutschland einen Europäischen Feuerwaffenpass beantragen.
  • C)Der ausgestellte Feuerwaffenpass ersetzt den Jagdschein.
  • D)Es ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, Waffen in ein anderes EU-Land einzuführen.
Erklärung

Der EFP ist das standardisierte Waffenbesitzdokument für Reisen innerhalb der EU und erleichtert die Mitnahme. Zusätzlich sind Ausweis, WBK, Jagdschein und ein Nachweis des Reisezwecks mitzunehmen; nationale Vorgaben des Ziellandes sind zu beachten.

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