Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-131-2021

Sie üben die gesetzliche Wildfolge auf ein beschossenes Stück Wild aus. Was tun Sie während des Aufenthaltes im Nachbarrevier mit Ihrer Schusswaffe?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Schusswaffe nehme ich mit ins Nachbarrevier. Die Wildfolge ist befugte Jagdausübung.

  • A)Meine Schusswaffe verwahre ich im verschlossenen Kraftfahrzeug, da ich einen fremden Jagdbezirk zur Jagd ausgerüstet nicht betreten darf.
  • B)Die Schusswaffe verstecke ich im eigenen Revier, da ich einen fremden Jagdbezirk nicht zur Jagd ausgerüstet betreten darf.
  • C)Die Schusswaffe nehme ich mit ins Nachbarrevier. Die Wildfolge ist befugte Jagdausübung.
  • D)Die Schusswaffe verbringe ich zuerst zu einem in der Nähe wohnenden Jagdkameraden zur sicheren Verwahrung, dann übe ich die Wildfolge aus.
Erklärung

Richtig ist Option 3, weil die gesetzliche Wildfolge Teil der befugten Jagdausübung ist. Bei bestehender Wildfolge (gesetzlich oder vereinbart) darfst du zur Nachsuche mit geladener, einsatzbereiter Büchse ins Nachbarrevier, um krankgeschossenes Stück unverzüglich zu erlösen (§ 22a BJagdG; Details landesrechtlich beachten). Optionen 1, 2 und 4 würden die Nachsuche unnötig verzögern.

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