Kurze Antwort
Richtig ist: Die Schusswaffe nehme ich mit ins Nachbarrevier. Die Wildfolge ist befugte Jagdausübung.
Richtig ist Option 3, weil die gesetzliche Wildfolge Teil der befugten Jagdausübung ist. Bei bestehender Wildfolge (gesetzlich oder vereinbart) darfst du zur Nachsuche mit geladener, einsatzbereiter Büchse ins Nachbarrevier, um krankgeschossenes Stück unverzüglich zu erlösen (§ 22a BJagdG; Details landesrechtlich beachten). Optionen 1, 2 und 4 würden die Nachsuche unnötig verzögern.
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