Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-11-2021

Sie wohnen in einer Ortschaft außerhalb Ihres Jagdbezirks. Dieser liegt in der Nachbargemeinde. Wie muss der Zustand Ihrer Waffe auf dem Weg von Ihrer Wohnung bis zur Reviergrenze sein, wenn Sie zur Jagd wollen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nicht schussbereit.

  • A)Nicht schussbereit.
  • B)Es sind lediglich die Bestimmungen der UVV zu beachten.
  • C)Nicht zugriffsbereit.
  • D)Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit.
Erklärung

Richtig ist: Nicht schussbereit. Begründung: Der direkte Weg ins Revier steht im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung. Hier darfst du die Waffe führen, aber nicht schussbereit. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir in der Praxis zusätzlich „nicht zugriffsbereit“ (verschlossenes Futteral/Koffer), rechtlich gefordert ist bis zur Reviergrenze jedoch „nicht schussbereit“.

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