Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-10-2021

Sie wohnen in einer Ortschaft innerhalb Ihres Jagdbezirks. Wie muss der Zustand Ihrer Waffe auf dem Weg von Ihrer Wohnung bis zur Reviergrenze sein, wenn Sie zur Jagd wollen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nicht schussbereit.

  • A)Nicht zugriffsbereit.
  • B)Nicht schussbereit.
  • C)Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit.
  • D)Es sind lediglich die Bestimmungen der UVV zu beachten.
Erklärung

Richtig ist: Nicht schussbereit. Begründung: Der direkte Weg von der Wohnung ins eigene Revier steht im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung. Daher darfst du die Jagdwaffe auf diesem Weg führen und sie darf zugriffsbereit sein, aber sie muss ungeladen sein (nicht schussbereit). Nicht zugriffsbereit ist nur beim Transport zu nicht-jagdlichen Zwecken (z. B. Schießstand/Büchsenmacher) erforderlich. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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