Kurze Antwort
Richtig ist: Nicht schussbereit.
Richtig ist: Nicht schussbereit. Begründung: Der direkte Weg von der Wohnung ins eigene Revier steht im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung. Daher darfst du die Jagdwaffe auf diesem Weg führen und sie darf zugriffsbereit sein, aber sie muss ungeladen sein (nicht schussbereit). Nicht zugriffsbereit ist nur beim Transport zu nicht-jagdlichen Zwecken (z. B. Schießstand/Büchsenmacher) erforderlich. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.