Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-229-2021

Sie wollen auf dem Grundstück eines Landwirts eine mehrreihige Hecke pflanzen. Was ist zu beachten?

Kurze Antwort

Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zum Nachbargrundstück einhalten.

  • A)Sie müssen dafür die Genehmigung der Gemeinde als Verpächterin der Jagd einholen.
  • B)Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken einhalten.
  • C)Sie benötigen eine Baugenehmigung für den Außenbereich.
  • D)Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart um Erlaubnis fragen.
Erklärung

Die Hecke darf nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers angelegt werden. Die vorgeschriebenen Grenzabstände können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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