Kurze Antwort
Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zum Nachbargrundstück einhalten.
Die Hecke darf nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers angelegt werden. Die vorgeschriebenen Grenzabstände können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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