Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-49-2021

Sie wollen eine erlaubnispflichtige Schusswaffe über eine Zeitungsanzeige verkaufen. Welchen Zusatz muss der Ausschreibungstext zwingend enthalten?

Kurze Antwort

Der Anzeigentext muss den Hinweis „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ enthalten.

  • A)Nur an den Inhaber einer Erwerbserlaubnis.
  • B)Nur an den Inhaber eines Waffenscheines.
  • C)Nur an den Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.
  • D)Nur an Personen über 21 Jahre.
  • E)Nur an den Inhaber einer Schießerlaubnis.
Erklärung

Nach WaffG dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur an Berechtigte überlassen werden; die Erwerbsberechtigung ist nachzuweisen. Ein Waffenschein oder eine Schießerlaubnis ersetzt die Erwerbserlaubnis nicht.

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