Kurze Antwort
Der Anzeigentext muss den Hinweis „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ enthalten.
Nach WaffG dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur an Berechtigte überlassen werden; die Erwerbsberechtigung ist nachzuweisen. Ein Waffenschein oder eine Schießerlaubnis ersetzt die Erwerbserlaubnis nicht.
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