Kurze Antwort
Das Mähen von Schussschneisen im Röhricht ist grundsätzlich vom 01.10. bis 28.02. zulässig, außerdem außerhalb der Brut- und Setzzeit bzw. mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Röhrichte sind während der Brut- und Setzzeit (i. d. R. 01.03.–30.09.) zu schonen. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Mähen erlaubt; abweichend kann eine behördliche Ausnahmegenehmigung Eingriffe ermöglichen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.