Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-238-2021

Sie wollen in einem Röhrichtbestand Schussschneisen mähen. Wann ist das zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vom 01.10. bis 28.02., Wenn die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt. und Nur außerhalb der Brut -und Setzzeit.

  • A)Vom 01.10. bis 28.02.
  • B)Wenn die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt.
  • C)Nur außerhalb der Brut -und Setzzeit.
  • D)Wenn der Naturschutzbeauftragte der Maßnahme zustimmt.
  • E)Während der Blattzeit

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten