Kurze Antwort
Die Errichtung einer Kanzel auf fremdem Grund bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers; auf Verlangen ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen, sofern die Duldung zumutbar ist.
Die Jagdpacht ersetzt weder die Zustimmung noch automatisch eine Entschädigung. Eine behördliche Genehmigung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.
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