Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-207-2021

Sie wollen in Ihrem Revier auf fremdem Grund und Boden eine Kanzel errichten. Welche Antworten sind richtig?

Kurze Antwort

Die Errichtung einer Kanzel auf fremdem Grund bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers; auf Verlangen ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen, sofern die Duldung zumutbar ist.

  • A)Ich benötige keine Zustimmung des Grundeigentümers.
  • B)Die Errichtung ist mit der Zahlung der Jagdpacht abgegolten.
  • C)Ich muss dem Eigentümer auf Verlangen eine angemessene Entschädigung bezahlen, wenn ihm die Duldung der Anlage zugemutet werden kann.
  • D)Die Errichtung bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers.
  • E)Ich benötige eine behördliche Genehmigung.
Erklärung

Die Jagdpacht ersetzt weder die Zustimmung noch automatisch eine Entschädigung. Eine behördliche Genehmigung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.

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