Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2W-247-2021

Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.

  • A)Nein.
  • B)Ja, alle.
  • C)Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.
  • D)Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.
Erklärung

Richtig ist Option 4: In Baden‑Württemberg sind Selbstladeflinten jagdlich zugelassen, wenn insgesamt höchstens fünf Patronen in die Waffe geladen sind (Magazin plus Patronenlager). Mehr als fünf wäre unzulässig; Einschränkungen nur auf bestimmte Wildarten (z. B. nur Schwarzwild) gibt es nicht.

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