Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.
Richtig ist Option 4: In Baden‑Württemberg sind Selbstladeflinten jagdlich zugelassen, wenn insgesamt höchstens fünf Patronen in die Waffe geladen sind (Magazin plus Patronenlager). Mehr als fünf wäre unzulässig; Einschränkungen nur auf bestimmte Wildarten (z. B. nur Schwarzwild) gibt es nicht.
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