Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-89-2021

Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenuntersuchung bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.

  • A)Die bestandene Jägerprüfung ist dafür ausreichend.
  • B)Er muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.
  • C)Er muss "kundige Person" sein.
  • D)Er muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein.
  • E)Das ist nicht möglich, da die Probenentnahme immer von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden muss.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Die Probenentnahme darf dem Jäger nur von der zuständigen Behörde übertragen werden, wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist, die behördliche Schulung zur Trichinenprobenentnahme erfolgreich absolviert hat und zuverlässig ist (Tier-LMÜV § 6 Abs. 2). Ohne behördliche Beauftragung reicht weder die Jägerprüfung noch der Status als „kundige Person“ aus.

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