Kurze Antwort
Ja, sie dürfen ihre Langwaffen gemeinsam in einem Sicherheitsbehältnis mindestens des Widerstandsgrads 0 aufbewahren.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Seit der Novelle ist für erlaubnispflichtige Schusswaffen mindestens Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben; Grad 1 ist nicht erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.