Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-21-2021

Vater und Sohn sind Inhaber eines Jahresjagdscheines und leben in häuslicher Gemeinschaft. Jeder besitzt drei Langwaffen. Dürfen sie ihre Langwaffen im gleichen Waffenschrank aufbewahren?

Kurze Antwort

Ja, sie dürfen ihre Langwaffen gemeinsam in einem Sicherheitsbehältnis mindestens des Widerstandsgrads 0 aufbewahren.

  • A)Ja, aber ausschließlich in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1.
  • B)Nein, da jeder einen eigenen Schrank für seine Waffen benötigt.
  • C)Ja, aber mindestens in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0.
  • D)Nein, da sonst jeder Zugriff auf die Waffen des anderen hätte.
Erklärung

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung durch berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft ist zulässig. Seit der Novelle ist für erlaubnispflichtige Schusswaffen mindestens Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben; Grad 1 ist nicht erforderlich.

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