Kurze Antwort
Richtig ist: Von Niemandem.
Richtig ist: Von Niemandem. Nach § 29 Abs. 1 BJG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig. Feldhasen gehören nicht dazu; Hasenschäden sind daher nicht wildschadensersatzpflichtig (Landesrecht kann abweichen).
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