Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-16-2021

Während Sie abwesend sind möchten Mitarbeiter der unteren Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung Ihrer Waffen prüfen. Wie verhält sich Ihr Ehegatte, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, richtig?

Kurze Antwort

Der Ehegatte lässt die Kontrolle nicht zu und bittet die Mitarbeiter, mit dem Waffenbesitzer einen Termin zu vereinbaren.

  • A)Er lässt die Mitarbeiter die Kontrolle in jedem Fall durchführen.
  • B)Er lässt die Mitarbeiter die Kontrolle nur durchführen, wenn sie sich ausweisen können.
  • C)Er lässt die Mitarbeiter die Kontrolle auf keinen Fall durchführen.
  • D)Er bittet die Mitarbeiter, mit Ihnen einen Termin zur Kontrolle zu vereinbaren.
Erklärung

Die Kontrollpflicht trifft den Waffenbesitzer, nicht den Ehegatten ohne waffenrechtliche Erlaubnis. Deshalb darf dieser den Behördenmitarbeitern während der Abwesenheit keinen Zugang zu den Aufbewahrungsräumen gewähren.

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