Kurze Antwort
Der Ehegatte lässt die Kontrolle nicht zu und bittet die Mitarbeiter, mit dem Waffenbesitzer einen Termin zu vereinbaren.
Die Kontrollpflicht trifft den Waffenbesitzer, nicht den Ehegatten ohne waffenrechtliche Erlaubnis. Deshalb darf dieser den Behördenmitarbeitern während der Abwesenheit keinen Zugang zu den Aufbewahrungsräumen gewähren.
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