Kurze Antwort
Richtig ist: 1. Oktober bis Ende Februar.
Richtig ist 1: 1. Oktober bis Ende Februar. In Baden‑Württemberg dürfen Hecken nur außerhalb der Vegetations- und Brutzeit auf den Stock gesetzt werden; vom 1. März bis 30. September gilt Nist- und Vogelschutz, daher sind starke Schnittmaßnahmen in dieser Zeit verboten. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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