Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-251-2021

Wann dürfen ohne behördliche Genehmigung in Baden-Württemberg Hecken auf den Stock gesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. Oktober bis Ende Februar.

  • A)1. Oktober bis Ende Februar
  • B)Jederzeit
  • C)1. September bis 30. April
  • D)1. März bis 30. September
Erklärung

Richtig ist 1: 1. Oktober bis Ende Februar. In Baden‑Württemberg dürfen Hecken nur außerhalb der Vegetations- und Brutzeit auf den Stock gesetzt werden; vom 1. März bis 30. September gilt Nist- und Vogelschutz, daher sind starke Schnittmaßnahmen in dieser Zeit verboten. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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