Kurze Antwort
Bei Kesseltreiben sind Flinten beim Überwinden von Hindernissen sowie nach dem Signal zur Beendigung des Treibens zu entladen.
Die UVV Jagd (VSG 4.4) fordert das Entladen in Gefahrenlagen wie dem Überspringen von Gräben. Nach „Hahn in Ruh“/Abblasen ist das Treiben beendet und die Waffen sind sofort zu entladen; „Treiber rein“ allein verlangt dies nicht.
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