Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-63-2021

Wann müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) bei einem Kesseltreiben die Flinten entladen sein?

Kurze Antwort

Bei Kesseltreiben sind Flinten beim Überwinden von Hindernissen sowie nach dem Signal zur Beendigung des Treibens zu entladen.

  • A)Beim Überwinden von Hindernissen.
  • B)Nach dem Signal "Treiber rein".
  • C)Nach dem Signal zur Beendigung des Treibens.
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4) fordert das Entladen in Gefahrenlagen wie dem Überspringen von Gräben. Nach „Hahn in Ruh“/Abblasen ist das Treiben beendet und die Waffen sind sofort zu entladen; „Treiber rein“ allein verlangt dies nicht.

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