Kurze Antwort
Bereits bei einem bedenklichen Merkmal müssen Sie das Stück einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen und alle Organe beim Wildkörper belassen.
Bedenkliche Merkmale können bereits beim Ansprechen oder beim Versorgen des Stückes auffallen. Für die Untersuchung müssen der gesamte Wildkörper und der Aufbruch bereitgehalten werden.
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