Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-183-2021

Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?

Kurze Antwort

Bereits bei einem bedenklichen Merkmal müssen Sie das Stück einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen und alle Organe beim Wildkörper belassen.

  • A)Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; alle Organe.
  • B)Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; nur Herz und Lunge.
  • C)Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; alle Organe.
  • D)Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; nur Magen und Darm.
Erklärung

Bedenkliche Merkmale können bereits beim Ansprechen oder beim Versorgen des Stückes auffallen. Für die Untersuchung müssen der gesamte Wildkörper und der Aufbruch bereitgehalten werden.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten