Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-15-2021

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

  • A)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
  • B)Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • C)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • D)Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

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