Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-15-2021

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

Kurze Antwort

Mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung müssen Sie auch dann rechnen, wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

  • A)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
  • B)Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • C)Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
  • D)Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
Erklärung

Waffenbesitzer müssen der zuständigen Behörde zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zu den entsprechenden Räumen gestatten. Die Kontrolle ist nicht davon abhängig, dass zuvor ein Verstoß festgestellt wurde.

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