Kurze Antwort
Mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung müssen Sie auch dann rechnen, wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
Waffenbesitzer müssen der zuständigen Behörde zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zu den entsprechenden Räumen gestatten. Die Kontrolle ist nicht davon abhängig, dass zuvor ein Verstoß festgestellt wurde.
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