Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-207-2021

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Sobald das Stück ausgekühlt ist.
  • B)Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
  • C)Innerhalb von 7 Stunden.
  • D)Bei Abgabe an den Verbraucher.
  • E)Unverzüglich.

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