Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-178-2021

Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte. und Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.

  • A)Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.
  • B)Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.
  • C)Wenn Wild zum Eigenverbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen an Privatpersonen vorgesehen ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist.
  • D)Wenn das Wild unschädlich beseitigt werden soll.

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