Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-44-2021

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Ein Jäger ist jagdpachtfähig, wenn er einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und zuvor drei Jahre lang in Deutschland einen solchen besessen hat.

  • A)Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.
  • B)Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.
  • C)Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.
  • D)Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.
Erklärung

Maßgeblich sind insgesamt 36 Monate tatsächlicher Besitz eines Jahresjagdscheins sowie dessen aktueller Besitz. Drei gelöste Jagdscheine oder allein die bestandene Jägerprüfung genügen nicht.

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