Kurze Antwort
Ein Jäger ist jagdpachtfähig, wenn er einen gültigen Jahresjagdschein besitzt und zuvor drei Jahre lang in Deutschland einen solchen besessen hat.
Maßgeblich sind insgesamt 36 Monate tatsächlicher Besitz eines Jahresjagdscheins sowie dessen aktueller Besitz. Drei gelöste Jagdscheine oder allein die bestandene Jägerprüfung genügen nicht.
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