Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-44-2021

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.

  • A)Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.
  • B)Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.
  • C)Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.
  • D)Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.

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