Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-225-2021

Was bestimmt die Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Tier- und Pflanzenarten, die streng geschützt sind (vom Aussterben bedroht), werden besonders hervorgehoben. und Tier- und Pflanzenarten, welche unter den "besonderen Schutz" des Naturschutzrechts fallen.

  • A)Tier- und Pflanzenarten, die streng geschützt sind (vom Aussterben bedroht), werden besonders hervorgehoben.
  • B)Alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
  • C)Alle in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten.
  • D)Tier- und Pflanzenarten, welche unter den "besonderen Schutz" des Naturschutzrechts fallen.
Erklärung

Richtig sind 1 und 4. Die BArtSchV listet Arten, die besonders bzw. streng geschützt sind; § 44 BNatSchG regelt dazu die Verbote (u. a. Nachstellen, Fangen/Töten, Entnahme, Besitz, Vermarktung; bei streng Geschützten zusätzlich Störungsverbot). Jagdbare Arten (BJG) sind davon ausgenommen, soweit jagdrechtlich zulässig.

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