Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-7-2021

Was gehört zur Jagdausübung?

Kurze Antwort

Zur Jagdausübung zählen Handlungen wie Blattjagd und Fallenjagd, nicht jedoch Revierarbeiten wie Hochsitzbau oder Fütterung.

  • A)Blattjagd
  • B)Fallenjagd
  • C)Bau eines Hochsitzes
  • D)Füttern von Rehwild im Rahmen einer Fütterungskonzeption
Erklärung

Jagdausübung umfasst Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (§1 BJagdG). Blatt- und Fallenjagd sind Jagdarten des Nachstellens/Fangens; Hochsitzbau und Fütterung sind Hege- bzw. Revierpflegearbeiten und daher keine Jagdausübung.

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