Kurze Antwort
Zur Jagdausübung zählen Handlungen wie Blattjagd und Fallenjagd, nicht jedoch Revierarbeiten wie Hochsitzbau oder Fütterung.
Jagdausübung umfasst Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (§1 BJagdG). Blatt- und Fallenjagd sind Jagdarten des Nachstellens/Fangens; Hochsitzbau und Fütterung sind Hege- bzw. Revierpflegearbeiten und daher keine Jagdausübung.
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