Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-165-2021

Was gilt als übliche Schutzvorrichtung?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,8 m Höhe., Bei Schwarzwild Elektrozäune, die gewährleisten, dass sie wilddichten Zäunen in der Wirksamkeit gleichen. und Bei Wildkaninchen ein Zaun von mindestens 1 m Höhe, der mindestens 30 cm in die Erde eingegraben ist.

  • A)Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,8 m Höhe.
  • B)Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,5 m Höhe.
  • C)Bei Schwarzwild Elektrozäune, die gewährleisten, dass sie wilddichten Zäunen in der Wirksamkeit gleichen.
  • D)Bei Wildkaninchen ein Zaun von mindestens 1 m Höhe, der mindestens 30 cm in die Erde eingegraben ist
  • E)Es gibt keine vorgeschriebenen Standards für Schutzvorrichtungen gegen Wildschaden.

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