Kurze Antwort
Übliche Schutzvorrichtungen sind bei Rotwild Zäune von mindestens 1,8 m Höhe, bei Schwarzwild gleichwirksame Elektrozäune wie wilddichte Zäune und bei Wildkaninchen mindestens 1 m hohe, mindestens 30 cm eingegrabene Zäune.
Diese Höhen und Ausführungen gelten als wilddicht und sind behördlich anerkannte Mindeststandards. Sie verhindern Überspringen, Untergraben oder Durchschlüpfen und erfüllen damit die Anforderungen an übliche Schutzvorrichtungen.
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