Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-165-2021

Was gilt als übliche Schutzvorrichtung?

Kurze Antwort

Übliche Schutzvorrichtungen sind bei Rotwild Zäune von mindestens 1,8 m Höhe, bei Schwarzwild gleichwirksame Elektrozäune wie wilddichte Zäune und bei Wildkaninchen mindestens 1 m hohe, mindestens 30 cm eingegrabene Zäune.

  • A)Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,8 m Höhe.
  • B)Bei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,5 m Höhe.
  • C)Bei Schwarzwild Elektrozäune, die gewährleisten, dass sie wilddichten Zäunen in der Wirksamkeit gleichen.
  • D)Bei Wildkaninchen ein Zaun von mindestens 1 m Höhe, der mindestens 30 cm in die Erde eingegraben ist
  • E)Es gibt keine vorgeschriebenen Standards für Schutzvorrichtungen gegen Wildschaden.
Erklärung

Diese Höhen und Ausführungen gelten als wilddicht und sind behördlich anerkannte Mindeststandards. Sie verhindern Überspringen, Untergraben oder Durchschlüpfen und erfüllen damit die Anforderungen an übliche Schutzvorrichtungen.

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