Kurze Antwort
In einem 0er-Schrank mit 180 kg dürfen Waffen und Munition gemeinsam, unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Nach § 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV gilt für Widerstandsgrad 0 unter 200 kg: unbegrenzte Langwaffen, maximal 5 Kurzwaffen; Munition darf gemeinsam im Schrank lagern. Regeln ändern sich erst ab 200 kg bzw. bei Grad 1.
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